Mietbedingungen Erlebnisfahrten
Die Verwendung ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweckes erlaubt. Die Laufleistung ist auf die jeweils angebotenen Freikilometer begrenzt. Darüber hinausgehende gefahrene Kilometer werden mit dem jeweils aktuellen Mehrkilometersatz gemäß Ausschreibung zzgl. MwSt. berechnet.
Das Fahrzeug ist bei der Übergabe in ordnungsgemäßem, fahrbereitem Zustand und ist vom Benutzer sachgemäß und mit Sorgfalt zu behandeln. Das Rauchen, Essen und Trinken im Fahrzeug ist verboten.
Für Verlust oder Beschädigung jeder Art des Fahrzeugs und/oder dessen Ausstattung sowie für mittelbare und unmittelbare Schäden Dritter, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs, Gebrauchsunterbrechung, Einbruch oder Sachbeschädigung durch Dritte oder Entzug entstehen, haftet der Fahrzeugbenutzer verschuldensunabhängig und verpflichtet sich, dem Händler den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen, soweit kein Dritter oder die Versicherung für den Schaden eintritt.
Im Falle des Eintritts der Versicherung haftet der Fahrzeugbenutzer lediglich in Höhe der Selbstbeteiligung. Diese Haftungsbegrenzung entfällt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung eines Schadens oder Verlustes durch den Fahrzeugbenutzer. Der Händler haftet dem Benutzer nicht für die jederzeitige Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs. Der Benutzer kann wegen eines Ausfalls des Fahrzeugs keinen Schadenersatz verlangen.
Das Fahrzeug darf nur auf für den Kfz-Verkehr zugelassenen Straßen und nicht auf dem Feld- und Waldwegen oder im Gelände betrieben werden. Der Transport von Gefahrengut sowie die Teilnahme an jeglichen Motorsportveranstaltungen sind verboten. Bei Zuwiderhandlung ist der Benutzer dem Händler zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden verpflichtet. Buß- und Verwarnungsgelder, die während des Gebrauchs des Fahrzeugs durch Ordnungswidrigkeiten anfallen, sind vom Mieter entsprechend an der entsprechenden Behörde zu begleichen.
Der Benutzer darf das Fahrzeug nicht an dritte Personen verleihen oder anderweitig zum Gebrauch überlassen. Das Fahrermindestalter beträgt 24 bzw. 27 Jahre (je nach Fahrzeug). Zuwiderhandlung führt zum Verlust der Fahrzeugvollversicherung. Der Benutzer versichert, dass er eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis zum Führen des genannten Fahrzeugs besitzt und legt diese beim Vermieter vor.
Das Fahrzeug wird vollgetankt und gereinigt übergeben und wird vollgetankt und gereinigt wieder zurückgegeben. Bei übermäßigen Verunreinigungen behalten wir uns vor, das Fahrzeug professionell reinigen zu lassen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Stornobedingungen:
Bei Absage am Abholtag: 50 % des Gesamtbetrags werden fällig.
Bei Absage: 7 -1 Tag vor Abholung: 30 % des Gesamtbetrags werden fällig.
Bei Absage bis 7 Tage vor Abholung: kostenfreie Stornierung
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Lücken in dieser Vereinbarung.